BUNDESVERDIENSTKREUZ FÜR JOEL LEVI
Joel Levi, langjähriges Vorstandsmitglied der DIJV/IDJV, erhielt am 24. Juli 2007 das Bundesverdienstkreuz Erster Klasse. Die Auszeichnung wurde ihm vom deutschen Botschafter in Israel, Dr. Harald Kindermann, im Auftrag des Bundespräsidenten verliehen.
Joel Levi, ab 1964 in seiner eigenen Kanzlei in Ramat Gan als Rechtsanwalt tätig ist, war auch Initiator der Ausstellung „Anwalt ohne Recht“ über das Schicksal jüdischer Anwälte im Dritten Reich, die in Deutschland, Israel und den USA zu sehen war.
Joel ist am 15. Juni 2014 verstorben. Die Jahrestagung im Oktober 2014 haben wir seinem Andenken gewidmet.
Würdigung von Rechtsanwalt Joel Levi anlässlich der Überreichung des Verdienstkreuzes I.Kl. des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland am 24. Juli 2007 in der Residenz des deutschen Botschafters
Von Dr. Dr. h.c. Harald Kindermann, Botschafter der BRD in Israel
Wenn die Europäische Union die Bedeutung eines Vorhabens besonders hervorheben möchte, spricht sie von einem „Leuchtturm-Projekt“. Rechtsanwalt Levi ist ein Leuchtturm der deutsch-jüdischen Beziehungen.
Sein Buch „Anwalt ohne Recht“ verdeutlicht die Katastrophe, die der Nationalsozialismus für die jüdischen Anwälte in Deutschland und das deutsche Recht bedeutete. Eine blühende, weithin anerkannte Rechtskultur wurde ausgelöscht. Die jüdischen Anwälte wurden mit Berufsverboten belegt, sie wurden aus den Kammern ausgestoßen, die Promotionen wurden ihnen aberkannt und sie wurden außer Landes getrieben, wenn ihnen die Flucht überhaupt noch gelang. Das alles waren rechtliche Vorgänge, auf amtlichen Dokumenten, von deutschen Juristen unterschrieben. Für den Missbrauch des Rechts und diejenigen, die sich ihm nicht selten nur allzu bereitwillig ergaben, stehen paradigmatisch die „Nürnberger Rassengesetze“. Und die Anwälte ohne Recht mussten später, soweit sie überlebten, auch noch mit ansehen, dass nicht wenige dieser „furchtbaren Juristen“ ihre Tätigkeit in den ersten Jahren der Bundesrepublik Deutschland fortsetzen konnten. Ich habe selbst erlebt, auf welche Widerstände das Bundesministerium der Justiz stieß, als es dieses Kapitel der deutschen Justizgeschichte mit seiner Ausstellung „Justiz im Nationalsozialismus“ mutig und entschlossen anging – aber auch den Erfolg, den diese Ausstellung überall hatte.
Rechtsanwalt Levi ist kein Theoretiker. Er hat die deutsch-israelische Juristenvereinigung mit gegründet. Er ist Vorsitzender des Ausschusses für die deutschsprachigen Länder der Israelischen Rechtsanwaltskammer. Bei Kunstgegenständen, die von den Nazis beschlagnahmt wurden, vertritt er die Restitutionsansprüche. Er setzt sich für die Rückgabe der Doktortitel ein, die jüdischen Anwälten während der Nazi-Zeit entzogen wurden.
Für alles das haben wir Rechtsanwalt Levi zu danken, weil wir Juristen eines freiheitlichen Rechtsstaats nicht damit leben können, wenn nationalsozialistisches Unrecht Bestand hat.