Pressemitteilung: DIJV zur IStGH-Entscheidung vom 21.11.2024

22.11.2024

Erklärung der Deutsch-Israelischen und Israelisch-Deutschen Juristenvereinigung zu den Haftbefehlen des Internationalen Strafgerichtshofs gegen Benjamin Netanyahu und Yoav Gallant

Die Deutsch-Israelische und die Israelisch-Deutsche Juristenvereinigung nehmen mit großer Sorge die Entscheidung des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) vom 21.11.2024 zur Kenntnis, Haftbefehle gegen den israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanyahu und den ehemaligen Verteidigungsminister Yoav Gallant zu erlassen. Wir halten diese Entscheidung aus juristischer wie auch aus politischer Sicht für äußerst problematisch.

Zunächst ist unbestreitbar, dass Israel ein Recht auf Selbstverteidigung hat - sowohl gegen die Gewalt der Hamas als auch gegen die Bedrohung durch den Iran und die Hisbollah. 

Juristisch ist sehr zweifelhaft, ob der IStGH in diesem Fall überhaupt zuständig ist. Die Zuständigkeit des Gerichtshofs besteht nur dann, wenn ein Staat nicht willens oder nicht in der Lage ist, schwerwiegende Straftaten selbst zu verfolgen. Israel verfügt jedoch über ein Justizsystem, das seine Unabhängigkeit und Resilienz wiederholt unter Beweis gestellt hat.

Die Anerkennung Palästinas als Staat hingegen, die dieser Entscheidung zugrunde liegt, ist umstritten. Auch Deutschland erkennt eine Staatlichkeit Palästinas nicht an. 

Erschwerend kommt hinzu, dass wesentliche Teile der gerichtlichen Begründung nicht veröffentlicht wurden. Dies wirft ernsthafte Zweifel an der Transparenz und Objektivität der Entscheidungsfindung des Gerichts auf.

Wir sehen mit Sorge, dass diese Entscheidung international gefeiert wird - insbesondere von der Hamas und ihren Unterstützern. Dies unterstreicht die problematischen politischen Folgen der Haftbefehle. Es wirft die Frage auf, ob sie den Friedensprozess in der Region nicht weiter erschweren. Und es sollte allein Grund genug sein, die Entscheidung zurückzunehmen.

Berlin, 22. November 2024