Gedenkveranstaltung in Hessen erinnert an Beginn des „Jahrhundertprozess“ am 20. 12. 1963
Vor 60 Jahren, am 20. Dezember 1963, begann in Frankfurt am Main der „Jahrhundertprozess“. Vor dem Landgericht mussten sich 20 Angeklagte für ihre Taten im Konzentrationslager Auschwitz verantworten. An dieses historische Ereignis erinnerten in einer Gedenkveranstaltung am 11.12.2023 der hessische Staatsminister der Justiz, Prof. Dr. Roman Poseck und der hessische Generalstaatsanwalts Torsten Kunze. Im Mittelpunkt standen die Erinnerungen von OStA a.D. Gerhard Wiese, als junger Staatsanwalt von Generalstaatsanwalt Fritz Bauer mit der Erhebung und Vertretung der Anklage betraut. Darüberhinaus wurde an das Vermächtnis von Fritz Bauer und die Bedeutung des Verfahrens bis zum heutigen Tage gesprochen.
In seiner Begrüßung beschrieb Justizminister Roman Poseck den „Auschwitz-Prozess als ein Meilenstein und ein Mahnmal deutscher Rechtsgeschichte. Er ist ein Gegenbeispiel für das weit verbreitete Schlussstrichdenken in der jungen Bundesrepublik. Er zeigt die Möglichkeiten und Grenzen der strafrechtlichen Aufarbeitung schwerster Menschheitsverbrechen auf. Dank des unermüdlichen Einsatzes des damaligen Generalstaatsanwalts Fritz Bauer und seiner Mitarbeiter, wie zum Beispiel Gerhard Wiese, ist es gelungen, mehreren Angeklagten die persönliche Schuld und Verantwortung für schreckliche Taten im Lager Auschwitz nachzuweisen.“
Außerdem referierte Dr. Nicola Wurthmann, Abteilungsleiterin des Hessischen Hauptstaatsarchivs Wiesbaden, über das Thema „NS-Völkermord vor Gericht. Der erste Frankfurter Auschwitz-Prozess, seine Nachwirkungen und Überlieferung“.
Abgerundet wurde die Veranstaltung durch eine Podiumsdiskussion, an der der Vorsitzende der Deutsch-Israelischen Juristenvereinigung Elmar Esser, der ehemalige Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht Dr. Georg Falk, die Filmemacherin Isabel Gathof, die Direktorin des Fritz-Bauer-Instituts Prof. Dr. Sybille Steinbacher und der ehemalige Oberstaatsanwalt Gerhard Wiese teilnahmen.