DIJV-Regionalveranstaltung an der Bucerius Law School in Hamburg
75 Jahre nach der Befreiung von Auschwitz wurde im Juli 2020 der 93 Jahre alte Bruno D. wegen Beihilfe zum Mord in 5230 Fällen vom Landgericht Hamburg zu einer zweijährigen Jugendstrafe zur Bewährung verurteilt. D., zur Tatzeit 17 Jahre alt, war von August 1944 bis April 1945 als SS-Wachmann im Konzen-
trationslager Stutthof eingesetzt. Auch wenn man das Urteil als Sieg der Justiz über das Unrechtssystem des Nationalsozialismus auffassen kann, stellt sich doch die Frage, wieso ein derartiges Urteil erst 70 Jahre nach dem Ende der Shoah ausgesprochen wird.
Zwar bestätigte der BGH mit Beschluss vom 20. September 2016, dass sich jeder, der in Konzentrations- oder Vernichtungslagern Dienst tat, der Beihilfe schuldig machte, und korrigiert somit die Verfehlungen der vorherigen Entscheidungen. Doch stellt sich auch die Frage, wieso nur ein winziger Teil der SS-Aufseher verurteilt wurde, wenn allein in Auschwitz durchschnittlich zwischen 3000 und 4000 Menschen Dienst taten.
Der Prozess vor dem Landgericht Hamburg gibt Anlass zur Nachfrage und zur Diskussion. Ist es eine jetzt erstmals mögliche „Operation last Chance“ oder ein Beweis für verpasste Möglichkeiten? Nicht nur die ehemaligen Opfer und ihre Angehörigen, auch die deutsche Justiz hat Fragen.
Wir freuen uns sehr, Sie zu ersten Präsenzveranstaltung der DIJV in diesem Jahr in Kooperation mit dem Verband Jüdischer Studierender Nord e.V. und dem Studium Generale der Bucerius Law School Hamburg einladen zu können. Diese findet statt am
Mittwoch, den 30. Juni 2021
um 19.00 Uhr
Bucerius Law School
Jungiusstraße 6, 20355 Hamburg
Als Referenten begrüßen wir:
Dr. Klaus-Detlev Godau-Schüttke, Richter am Landgericht Itzehoe i.R., Autor des Werkes Der Bundesgerichtshof – Justiz in Deutschland
Lars Mahnke, Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Hamburg, Ankläger im Stutthof-Verfahren
Moderation: Julia Römer, Richterin am Amtsgericht Pinneberg und DIJV-Mitglied
Die Veranstaltung wird von der DIJV aufgezeichnet. Die Aufzeichnung wird anschließend auf www.youtube.com veröffentlicht. Darüber werden wir Sie rechtzeitig gesondert informieren.
Für die Veranstaltung steht leider nur ein begrenztes Platzkontingent zur Verfügung. Wir bitten daher um verbindliche Anmeldung bis zum 29. Juni 2021 unter Angabe der Kontaktdaten (Name, Anschrift, Telefonnummer) gem. § 7 Abs. Nr. 1 HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO ausschließlich über diesen Link: https://buceriuslawschool.wufoo.com/forms/k1sz0iay1holx6i/
Bitte beachten Sie die coronabedingten Hinweise im untenstehenden Dokument!